Leitlinie zu Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich veröffentlicht

Leitlinie zu Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich veröffentlicht

Die DGZ und die DGZMK haben gemeinsam mit der DGR²Z eine aktuelle S1-Handlungsempfehlung zum Thema „Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich“ vorgelegt.

In den letzten zwei Jahrzehnten wurden die Werkstoffe für Kompositrestaurationen kontinuierlich weiterentwickelt – und damit auch ihr Indikationsbereich im Seitenzahnbereich erweitert. Wissenschaftler der DGZ, DGZMK und der DGR²Z haben nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine Leitlinie entwickelt, die Ärzten und Zahnärzten hierfür eine Entscheidungshilfe bietet. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren, berücksichtigen aber auch ökonomische Aspekte. Innerhalb der Methodenklassifikation der AWMF wird die neue Leitlinie bei Stufe 1 (S1) eingeordnet.

Nachdem die Verfasser der Leitlinie zunächst allgemein auf Einordnungskriterien von Kompositmaterialien, ihre Biokompatibilität und werkstoffkundliche Eigenschaften eingehen, befassen sie sich anschließend näher mit Bulkfill-Kompositen, selbst-adhäsiven Kompositen und Adhäsivsystemen.

Dabei stellen sie heraus, dass direkte Restaurationen aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel dem breiten Anwendungsspektrum oder der Zahnhart-substanzschonung gegenüber indirekten Restaurationen in vielen Fällen bevorzugt werden sollen. Die Autorengruppe   führt   aus,   in   welchen Fällen direkte Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich indiziert und kontraindiziert sind beziehungsweise eingeschränkt angewendet werden sollten. Darüber hinaus werden auch die Verarbeitung, Lebensdauer und Reparatur von Kompositmaterialien thematisiert. Eine abschließende Empfehlung der Expertengruppe rundet die neue S1-Leitlinie ab.

Die vollständige Leitlinie als Kurz- und Langversion sowie ein Evidenzbericht können nebenstehend als pdf-Dokumente heruntergeladen werden. Sie stehen außerdem auf den Internetseiten der AWMF und der DGZMK zur Verfügung. Die neue Leitlinie ist bis zum 30. Oktober 2021 gültig.

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