S3-Leitlinie "Grübchen- und Fissurenversiegelung" veröffentlicht

Die S3-Leitlinie "Fissuren- und Grübchenversiegelung" wurde unter der Federführung der DGZMK, der DGZ und der DGKiZ überarbeitet und unter der Registernummer 083-002 bei der AWMF veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
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Die Verhütung von Karies ist eine der wichtigsten Aufgaben der Zahnerhaltung. Bei Kindern und Jugendlichen konzentriert sich der Kariesbefall auf die bleibenden Molaren bzw. deren Fissuren und Grübchen. Zur Verhinderung einer Kariesinitiation bzw. zur Arretierung kariöser Frühstadien an diesen Kariesprädilektionsstellen Die Fissuren- und Grübchenversiegelung als evidenz-basierte Präventionsmaßnahme zur Verfügung. Mit der S3-Leitlinie werden die Indikationsstellung, der kariespräventive Nutzen, das Retentionsverhalten unterschiedlicher Werkstoffgruppen bzw. Vorgehensweisen sowie die relevanten klinischen Arbeitsschritte auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes betrachtet.

Für das Update der Leitlinie wurde die verfügbare Literatur zwischen 2016 und 2023 gesichtet und die S3-Leitlinie über alle Kapitel hinweg einer gründlichen Revision unterzogen. Insbesondere die folgenden Kapitel wurden umfangreich überarbeitet: 

  • Indikationsspektrum

  • Kariespräventiver Nutzen

  • Retentionsverhalten

  • Klinische Durchführung neu überarbeitet

  • Unerwünschte Ereignisse und Wirkungen

Darüber hinaus wurden folgende Kapitel neu erstellt:

  • Die Fissuren- und Grübchenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

  • Die Fissuren- und Grübchenversiegelung an Molaren mit Molaren-Inzisiven-Hypomineralisationen

Die Leitlinie richtet sich in erster Linie an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal. Darüber hinaus kann sie von (Kinder- und Jugend-)Ärzten, weiteren Angehörigen der Gesundheitsberufe und Krankenkassen bzw. Krankenversicherern zur Anwendung kommen.

Abbildung: Beginnende unterminierende Karies in der zentralen, ampullenförmigen Fissur von Zahn 26 im Bild links; Bild rechts zeigt den Zustand nach der Versiegelung. | Foto: UKR

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