S3-Leitlinie "Grübchen- und Fissurenversiegelung" veröffentlicht
Die Verhütung von Karies ist eine der wichtigsten Aufgaben der Zahnerhaltung. Bei Kindern und Jugendlichen konzentriert sich der Kariesbefall auf die bleibenden Molaren bzw. deren Fissuren und Grübchen. Zur Verhinderung einer Kariesinitiation bzw. zur Arretierung kariöser Frühstadien an diesen Kariesprädilektionsstellen Die Fissuren- und Grübchenversiegelung als evidenz-basierte Präventionsmaßnahme zur Verfügung. Mit der S3-Leitlinie werden die Indikationsstellung, der kariespräventive Nutzen, das Retentionsverhalten unterschiedlicher Werkstoffgruppen bzw. Vorgehensweisen sowie die relevanten klinischen Arbeitsschritte auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes betrachtet.
Für das Update der Leitlinie wurde die verfügbare Literatur zwischen 2016 und 2023 gesichtet und die S3-Leitlinie über alle Kapitel hinweg einer gründlichen Revision unterzogen. Insbesondere die folgenden Kapitel wurden umfangreich überarbeitet:
Indikationsspektrum
Kariespräventiver Nutzen
Retentionsverhalten
Klinische Durchführung neu überarbeitet
Unerwünschte Ereignisse und Wirkungen
Darüber hinaus wurden folgende Kapitel neu erstellt:
Die Fissuren- und Grübchenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
Die Fissuren- und Grübchenversiegelung an Molaren mit Molaren-Inzisiven-Hypomineralisationen
Die Leitlinie richtet sich in erster Linie an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal. Darüber hinaus kann sie von (Kinder- und Jugend-)Ärzten, weiteren Angehörigen der Gesundheitsberufe und Krankenkassen bzw. Krankenversicherern zur Anwendung kommen.
Abbildung: Beginnende unterminierende Karies in der zentralen, ampullenförmigen Fissur von Zahn 26 im Bild links; Bild rechts zeigt den Zustand nach der Versiegelung. | Foto: UKR